Willkommen in der Gemeinde Allhaming

Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Kosten:

  • Anzeige der Geburt: gebührenfrei
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde: gebührenfrei
  • Ausstellung einer Geburtsbestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse: gebührenfrei

Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an (gilt daher nicht bei Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde nach Verlust oder Diebstahl). Bei Zusendung der Geburtsurkunde entstehen in der Regel Kosten.

Zuständig