Willkommen in der Gemeinde Allhaming

Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 25 OÖ BO 1994 idgF. mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Herstellung von Schwimmteichen, Schwimm- und sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,50 Meter oder mit einer Wasserfläche von mehr als 35 m²; z.B.  die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung von nicht Wohnzwecken dienenden ebenerdigen (eingeschossigen) Gebäuden mit einer bebauten Fläche bis zu 12 m².

Bitte mitbringen:

Anzeige eines Bauvorhabens gemäß § 25 (1) Z3-14 Oö. BauO 1994 idgF.

 

 

Zuständig